Reagieren Sie frühzeitig auf Mietrückstände! Kaufen Sie Immobilien nur, wenn Sie den Vertrag verstehen! Bezahlen Sie den Makler nur, wenn Sie das tatsächlich müssen!
Zahlt der Mieter ohne Erklärung die Miete nicht, wird er auch weitere Mieten nicht zahlen. Dann gilt es den Schaden durch unverzügliche Kündigung und Klage zu begrenzen. Die Erfahrung zeigt: Es wird nicht besser — nur teurer! Sie zahlen für den Erwerb der Immobilie einen hohen Kaufpreis und verstehen den Inhalt des Kaufvertrags nicht?! Das macht keinen Sinn!
Vertrauen Sie auch nicht auf den Notar. Der Notar unterliegt der Neutralität. Er ist nicht Ihr Berater! Lassen Sie sich den Vertragsinhalt vor Beurkundung erklären und sinnvolle Regelungen vorschlagen. Die Kosten dafür sind allemal geringer als eine spätere Schadensbehebung!
Ohne Nachweis oder Vermittlung eines Kaufvertrages und dessen Zustandekommen keine Maklerprovision! Ab dem 23.12.2020 ist es nicht mehr möglich, die Maklerprovision vollständig dem Käufer aufzuerlegen, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat!
Zögern Sie nicht. Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Jörg Putzar beraten.