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Ablauf der Scheidung

"Sie leben die Ehe nicht mehr, fühlen sich eingeengt, können sich nicht entfalten, haben keinen Zugang zu Ihrem Partner mehr?!"

Ablauf der Scheidung

Spätestens dann stellt sich die Frage nach der Scheidung. Wie läuft das ab?!

Die Ehe kann nur durch das Familiengericht geschieden werden. Dazu muss mindestens ein Ehegatte einen Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen. Die Trennung sollte unbedingt frühzeitig und gut vorbereitet sein. Eine gute Vorbereitung führt sowohl im Bereich des Zugewinns als auch beim Unterhalt zum Erfolg. Gerne helfen wir Ihnen. Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung und lesen Sie unser vollständigen Beitrag zum Scheidungsverfahren.

Der Scheidungsprozess im Detail

Die Voraussetzungen

  1. Mindestens ein Ehegatte muss einen Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen.
  2. Die Ehe kann nur durch das Familiengericht geschieden werden.

Im Detail

Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, d.h. wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass eine Wiederherstellung erfolgt. Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen zu, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich unwiderleglich vermutet und die Ehe wird geschieden. Nach einem dreijährigen Getrenntleben kommt es auf die Zustimmung des anderen Ehegatten oder dessen Scheidungsantrag nicht mehr an. Das Scheitern der Ehe wird auch dann gesetzlich unwiderlegbar vermutet.

Mit der Ehescheidung ist grundsätzlich der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchzuführen. Man spricht von einem Zwangsverbund. Ausnahmen bestehen z.B. bei kurzer Ehezeit.

Alle anderen Scheidungsfolgen (Zugewinn, Unterhalt, Umgang, Sorgerecht) werden nur auf Antrag eines Ehegatten geregelt. Eine Pflicht zur Entscheidung besteht nicht.

Fazit

“Die Scheidung kann grundsätzlich nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen, wenn mindestens ein Ehegatte durch einen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellt, der andere dem Scheidungsantrag zustimmt oder einen eigenen Antrag stellt und der Versorgungsausgleich geregelt ist.”

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Jörg Putzar | Rechtsanwalt und Fachanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Strassen 83
D-51429 Bergisch Gladbach

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen AnwaltVerein