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Jörg Putzar

Rechtsanwalt | Fachanwalt

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Schlagwort: Berufung

Eigenbedarfskündigung: Pauschale Begründung genügt nicht!

Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis mit der Mieterin wegen Eigenbedarfs. In seinen Kündigungen weist er lediglich darauf hin, dass er die Wohnung für eigene Zwecke benötige.

Die Mieterin räumt die Wohnung nicht und gibt sie auch nicht an den Vermieter heraus. Die Räumungsklage des Vermieters bleibt in 1. Instanz erfolglos.

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