Warum Umgangsregelung ohne Atemwegsmaske dem Wohle des Kindes entspricht
![Diskussion über Umgangsregelungen ohne Atemschutzmasken im Kontext des Kindeswohls während der Pandemie.](https://rechtsanwalt-putzar.de/wp-content/uploads/2021/02/alchemyrefiner_alchemymagic_2_71ec9a3a-c698-4482-bc1e-1119748f5b40_0-1-1024x580.jpg)
Amtsgericht Köln: Ein Umgang mit Gesichtsmaske entspricht bei einem 2-jährigen Kind nicht dem Kindeswohl, weil ein Kind in diesem Alter in einem nicht unerheblichen Umfang über seine Mimik und die Mimik seines Gegenübers kommuniziert.