Nutzungsentschädigung nach Beendigung des Mietvertrages
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Räumt der Mieter nach Beendigung des Mietvertrages die Wohnung nicht und gibt sie nicht zurück, steht dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung bis zur aktuellen Marktmiete zu.
Räumt der Mieter nach Beendigung des Mietvertrages die Wohnung nicht und gibt sie nicht zurück, steht dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung bis zur aktuellen Marktmiete zu.
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