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Eigenbedarfskündigung: Pauschale Begründung genügt nicht

Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis mit der Mieterin wegen Eigenbedarfs. In seinen Kündigungen weist er lediglich darauf hin, dass er die Wohnung für eigene Zwecke benötige.

Eine Eigenbedarfskündigung muss gut begründet sein. Pauschale Aussagen reichen nicht aus, um eine Kündigung rechtlich zu rechtfertigen. In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Jörg Putzar aus Bergisch Gladbach, welche Anforderungen an eine wirksame Eigenbedarfskündigung gestellt werden und wie Sie sich als Vermieter oder Mieter rechtlich absichern können.