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	<title>Wohnung Archive - Rechtsanwalt &amp; Fachanwalt - Jörg Putzar</title>
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	<description>Immobilienrecht &#124; Familienrecht in Bergisch Gladbach, Köln, Bonn, Bensberg, Lindlar und Engelskirchen</description>
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	<title>Wohnung Archive - Rechtsanwalt &amp; Fachanwalt - Jörg Putzar</title>
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		<title>Ist eine Kündigung nach einer Strafanzeige des Mieters möglich?</title>
		<link>https://rechtsanwalt-putzar.de/ist-eine-kuendigung-nach-einer-strafanzeige-des-mieters/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[hdemirel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 11:55:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[BGB]]></category>
		<category><![CDATA[Dresden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Landgericht Dresden: Kündigung nach unberechtigten Strafanzeigen des Mieters nur unverzüglich möglich!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwalt-putzar.de/ist-eine-kuendigung-nach-einer-strafanzeige-des-mieters/">Ist eine Kündigung nach einer Strafanzeige des Mieters möglich?</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwalt-putzar.de">Rechtsanwalt &amp; Fachanwalt - Jörg Putzar</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Mieter hat in der Zeit vom 26.9.2013 bis zum 23.1.2015 insgesamt 13 Strafanzeigen gegen Mitarbeiter der Vermieterin sowie eine weitere Strafanzeige gegen die von der Vermieterin beauftragte Rechtsanwältin erstattet. Die Strafanzeigen waren auf frei erfundene, ehrverletzende Tatsachen ohne Substanz gestützt, sie waren ungerechtfertigt und mit verleumderischen Inhalt versehen. Aufgrund dessen hatte die Vermieterin zunächst im Juni 2015 den Mieter abgemahnt und dann am 22.7.2015 fristlos und am 13.11.2015 fristgerecht gekündigt. Sie verlangte vergeblich die Räumung. Das Amtsgericht hatte der Klage antragsgemäß stattgegeben. Hiergegen richtete sich die Berufung des Mieters.</p>



<p>Mit Erfolg! Das Landgericht Dresden (Urteil vom 21.12.2016 – 4 S 304/16) gab der Vermieterin zwar insoweit recht, als in der Erstattung der Strafanzeigen ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 BGB zu sehen und grundsätzlich auch keine Abmahnung in einem solchen Fall erforderlich sei, wenn die Kündigung sofort nach der berechtigten Strafanzeige erfolgt. Vorliegend hatte die Vermieterin aber nicht sofort im Sinne des § 543 Abs. 3 Nr. 2 BGB gekündigt. Vielmehr mahnte die Vermieterin den Mieter erst mehr als fünf Monate nach der letzten Strafanzeige ab und hatte ihn zur Unterlassung ungerechtfertigter Strafanzeigen und zur Rücknahme der bereits erstatteten Strafanzeigen aufgefordert. Aus Mietersicht konnte das Verhalten der Vermieterin nur so verstanden werden, dass die Vermieterin im bisherigen Verhalten noch keinen Kündigungsgrund sah, sondern eine Kündigung erst aussprechen würde, wenn weitere unberechtigte Strafanzeigen mieterseits erfolgen würden. </p>



<p>Das Landgericht vertrat insoweit die Auffassung, dass die erst mehr als fünf Monate nach der letzten unberechtigten Strafanzeige ausgesprochene fristlose Kündigung vom 22.7.2015 nicht mehr rechtzeitig war. Auch die ordentliche Kündigung vom 13.11.2015 ist nach Auffassung des Landgerichts unwirksam. Zwar bedürfe eine Kündigung keiner Abmahnung, jedoch komme einer vorherigen Abmahnung Bedeutung für die Frage zu, ob der Mieter eine schuldhafte nicht unerhebliche Pflichtverletzung begangen hat. Nach Ansicht des Landgerichts müsse sich die Vermieterin an ihrer Abmahnung festhalten lassen, da sie eine Kündigung von einem weiteren Verstoß abhängig gemacht habe. Die rügelose Hinnahme einer Vertragsverletzung über einen längeren Zeitraum stelle regelmäßig einen Umstand dar, der die Erheblichkeit einer Vertragsverletzung ausschließt.</p>



<p>Die Entscheidung zeigt, dass der Vermieter gut beraten ist, bei einem zur Kündigung berechtigenden Verhalten des Mieters, sofort das Mietverhältnis zu kündigen und sich nicht „totzumahnen“.</p>
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		<item>
		<title>Eigenbedarfskündigung: Pauschale Begründung genügt nicht</title>
		<link>https://rechtsanwalt-putzar.de/eigenbedarfskuendigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[hdemirel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2021 10:22:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Berufung]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenbedarfskündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Räumungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Vermieter]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnraummietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Eigenbedarfskündigung muss gut begründet sein. Pauschale Aussagen reichen nicht aus, um eine Kündigung rechtlich zu rechtfertigen. In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Jörg Putzar aus Bergisch Gladbach, welche Anforderungen an eine wirksame Eigenbedarfskündigung gestellt werden und wie Sie sich als Vermieter oder Mieter rechtlich absichern können.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis mit der Mieterin wegen Eigenbedarfs. In seinen Kündigungen weist er lediglich darauf hin, dass er die Wohnung für eigene Zwecke benötige. Die Mieterin räumt die Wohnung nicht und gibt sie auch nicht an den Vermieter heraus. Die Räumungsklage des Vermieters bleibt in 1. Instanz erfolglos. Mit der Berufung verfolgt der Vermieter seinen Räumungsanspruch weiter.</p>



<p>Ohne Erfolg! Das Landgericht Berlin (Urteil vom 15.11.2016 – 67 S 247/16) verneint ebenfalls einen Räumungsanspruch des Vermieters. Das Landgericht vertritt die Auffassung, dass das Mietverhältnis durch die Kündigungsschreiben nicht beendet wurde. Begründend führt das Gericht aus, dass die gesetzliche Begründungspflicht der Eigenbedarfskündigung den Zweck habe, den Mieter in die Lage zu versetzen, sich frühzeitig Klarheit über seine Rechtsstellung zu verschaffen, d.h. dem Mieter muss anhand des mitgeteilten Sachverhalts frühzeitig die Überprüfung, ob die Kündigung mit Aussicht auf Erfolg angegriffen werden kann, möglich sein. Ein Kündigungsschreiben, dass sich darauf beschränkt, den Gesetzeswortlaut wiederzugeben oder lediglich auf das der Kündigung zu Grunde liegende Interesse des Vermieters verweist, erfüllt diesen Zweck nicht. Vielmehr muss der Vermieter dem Mieter den für die Kündigung wesentlichen Lebenssachverhalt, die sogenannten „Kerntatsachen“ offenlegen. Dazu ist es erforderlich, dass alle wesentlichen Tatsachen und Lebensvorgänge, aus denen sich der Kündigungstatbestand ergibt, nicht nur pauschal, sondern ganz konkret und nachprüfbar dargelegt werden.</p>



<p>Das Landgericht Berlin stellt nochmals die strengen Anforderungen an die Begründung der Eigenbedarfskündigung dar und betont den gesetzlich vermittelten Schutz des Mieters vor willkürlichen oder grundlosen Kündigungen. Vermietern ist dringend anzuraten, bei der Abfassung einer Eigenbedarfskündigung frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit einer Kündigung zu vermeiden.</p>



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<h2 class="wp-block-heading is-style-numbered has-medium-font-size" id="was-ist-eine-eigenbedarfskundigung">Was ist eine Eigenbedarfskündigung? </h2>



<p>&#8222;Eine Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn der Vermieter das Mietverhältnis beendet, weil er die vermietete Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Dabei sind jedoch bestimmte rechtliche Voraussetzungen zu beachten.&#8220;<br></p>



<h2 class="wp-block-heading is-style-numbered has-medium-font-size" id="rechtliche-anforderungen-an-die-begrundung">Rechtliche Anforderungen an die Begründung </h2>



<p>&#8222;Eine pauschale Begründung genügt nicht. Der Vermieter muss konkret darlegen, warum er die Wohnung benötigt. Allgemeine Aussagen wie &#8218;für meine Familie&#8216; reichen nicht aus. Es muss klar ersichtlich sein, welche Person die Wohnung warum benötigt.&#8220;</p>



<h3 class="wp-block-heading is-style-numbered has-medium-font-size" id="beispiele-fur-ausreichende-begrundungen">Beispiele für ausreichende Begründungen</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>&#8222;Die Wohnung wird für den Einzug der erwachsenen Tochter benötigt, die aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes in der Stadt wohnt.&#8220;</li>



<li>&#8222;Die Eltern des Vermieters möchten in die Nähe ihrer Kinder ziehen, um im Alter betreut zu werden.&#8220;</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading is-style-numbered has-medium-font-size" id="unzureichende-begrundungen">Unzureichende Begründungen</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>&#8222;Die Wohnung wird für Familienangehörige benötigt.&#8220;</li>



<li>&#8222;Es besteht ein allgemeiner Wohnbedarf.&#8220;</li>
</ul>



<p></p>



<h2 class="wp-block-heading is-style-numbered has-medium-font-size" id="wichtige-urteile-zur-eigenbedarfskundigung">Wichtige Urteile zur Eigenbedarfskündigung </h2>



<p class="has-white-color has-black-background-color has-text-color has-background has-link-color wp-elements-fa97ce24c95df4397be80b8907e89b46"><strong>&#8222;Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Urteilen klargestellt, dass eine pauschale Begründung nicht ausreicht. Besonders relevant sind hierbei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die die Anforderungen an die Begründung konkretisieren.&#8220;</strong></p>



<h3 class="wp-block-heading is-style-numbered" id="urteil-des-bundesgerichtshofs">Urteil des Bundesgerichtshofs </h3>



<p><em>&#8222;Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung nur dann wirksam ist, wenn der Vermieter detailliert darlegt, warum die Wohnung benötigt wird. Allgemeine Aussagen reichen nicht aus (BGH, Urteil vom 20. März 2019 &#8211; VIII ZR 104/18).&#8220;</em></p>



<p></p>



<h2 class="wp-block-heading is-style-numbered has-medium-font-size" id="tipps-fur-vermieter-und-mieter">Tipps für Vermieter und Mieter </h2>



<p>&#8222;Für Vermieter: Achten Sie darauf, eine detaillierte und nachvollziehbare Begründung zu liefern. Für Mieter: Prüfen Sie die Begründung sorgfältig und holen Sie im Zweifelsfall rechtlichen Rat ein.&#8220;</p>



<h3 class="wp-block-heading is-style-numbered has-medium-font-size" id="beratung-durch-rechtsanwalt-jorg-putzar">Beratung durch Rechtsanwalt Jörg Putzar </h3>



<p><em><strong>&#8222;Rechtsanwalt Jörg Putzar steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung im Mietrecht zur Seite. Er berät sowohl Vermieter als auch Mieter bei Fragen rund um die Eigenbedarfskündigung und hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.&#8220;</strong></em></p>
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<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwalt-putzar.de/eigenbedarfskuendigung/">Eigenbedarfskündigung: Pauschale Begründung genügt nicht</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwalt-putzar.de">Rechtsanwalt &amp; Fachanwalt - Jörg Putzar</a>.</p>
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