Kündigung wegen Eigenbedarfs für Zweitwohnung

Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis im Mai 2019 wegen Eigenbedarfs. Begründend führt der Vermieter aus, er beabsichtige, die Wohnung schrittweise entsprechend seiner finanziellen Mittel zu sanieren und zunächst als Zweitwohnsitz, spätestens ab 2023 als Hauptwohnsitz im Ruhestand zu nutzen.