Das Umgangsrecht des biologischen Vaters

Bundesgerichtshof: Beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern genügt nicht für die Ablehnung eines Umgangsrechts des biologischen Vaters.
Bundesgerichtshof: Beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern genügt nicht für die Ablehnung eines Umgangsrechts des biologischen Vaters.