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	<title>Maklerkosten Archive - Rechtsanwalt &amp; Fachanwalt - Jörg Putzar</title>
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	<description>Immobilienrecht &#124; Familienrecht in Bergisch Gladbach, Köln, Bonn, Bensberg, Lindlar und Engelskirchen</description>
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	<title>Maklerkosten Archive - Rechtsanwalt &amp; Fachanwalt - Jörg Putzar</title>
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		<title>Hinweispflicht bei Wegfall des Eigenbedarfs?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[hdemirel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Mar 2021 09:39:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Später schlossen die Parteien einen Räumungsvergleich.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://rechtsanwalt-putzar.de/hinweispflicht-bei-wegfall-des-eigenbedarfs/">Hinweispflicht bei Wegfall des Eigenbedarfs?</a> erschien zuerst auf <a href="https://rechtsanwalt-putzar.de">Rechtsanwalt &amp; Fachanwalt - Jörg Putzar</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p id="E55">Der Mieter räumt die Wohnung und nahm den Vermieter sodann auf Schadenersatz in Anspruch. Er behauptet, der Eigenbedarf sei vermieterseits lediglich vorgetäuscht. Tatsächlich war die Bedarfsperson nicht in die gekündigte Wohnung eingezogen. Durch Vermittlung eines Maklers erwarb der Mieter eine Eigentumswohnung. Der Mieter begehrt vom Vermieter die Maklerkosten als Schadenersatz.</p>



<p id="E64">Ohne Erfolg! Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 9.12.2020 – VIII ZR 238/18) entschied in Fortführung seiner Rechtsprechung zunächst, dass eine Hinweispflicht des Vermieters auf den Wegfall des ursprünglich gegebenen Kündigungsgrundes (Eigenbedarf) dann ausgelöst wird, wenn der Eigenbedarf vor Ablauf der Kündigungsfrist weggefallen ist. Der in einem Räumungsvergleich geschlossene (spätere) Auszugszeitpunkt ist in Bezug auf die Hinweispflicht unbeachtlich, weil zu diesem Zeitpunkt das Mietverhältnis bereits beendet war.&nbsp;</p>



<p id="E78">Ein Schadensersatzanspruch in Bezug auf die Maklerkosten für den Erwerb der Eigentumswohnung sah der Bundesgerichtshof nicht als gegeben an, weil die Maklerkosten nicht dem Schutzzweck der (unterstellten) Vertragspflichtverletzung des Vermieters &#8211; Kündigung trotz nicht bestehenden Eigenbedarfs &#8211; unterfallen. Anders als Maklerkosten für eine Wohnungsanmietung stammen die Kosten des Maklers bezüglich der Suche nach einer Eigentumswohnung nicht aus dem Bereich der Gefahren, zu deren Abwendung die verletzte Vertragspflicht besteht. Durch den Eigentumserwerb wird nicht nur ein Besitzverlust an der Wohnung ausgeglichen, sondern in Bezug auf die bisherige Stellung als Mieter nimmt dieser nun eine davon zu unterscheidende Stellung als Eigentümer ein.</p>



<p id="E83">Beim Abschluss eines Räumungsvergleichs sollte der Vermieter sorgfältig darauf achten, dass nur der Herausgabetermin vereinbart und nicht die Kündigungswirkung auf diesen deutlich späteren Zeitpunkt verschoben wird.</p>
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		<title>Neuregelungen der Maklerkosten</title>
		<link>https://rechtsanwalt-putzar.de/neuregelungen-der-maklerkosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[hdemirel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2021 14:49:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immobilienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentumswohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Einfamilienhaus]]></category>
		<category><![CDATA[Grunderwerbssteuer]]></category>
		<category><![CDATA[makler]]></category>
		<category><![CDATA[Maklerkosten]]></category>
		<category><![CDATA[mietvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[neuregelung]]></category>
		<category><![CDATA[verkäufer]]></category>
		<category><![CDATA[Verkäuferprovision]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neuregelungen der Maklerkosten bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Am 23.12.2020 trat die gesetzliche Neuregelung bezüglich der Verteilung der Maklerkosten in Kraft. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Mit der Neuregelung beschränkte der Gesetzgeber die Käufer- und Verkäuferprovision. Damit wollte er die von den Käufern beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu tragenden Nebenkosten reduzieren. Mit Blick auf die Tatsache, dass einer der größten Anteile an den Erwerbsnebenkosten die Grunderwerbsteuer darstellt, sollte auch dort eine Begrenzung erfolgen, um den Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien zu fördern.</p>



<p>Durch die Neuregelung in Maklerrecht bestehen drei Möglichkeiten, die Provision im Verhältnis zum Verkäufer zu vereinbaren. Im Einzelnen:</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Der Makler schließt sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer einen Maklervertrag. Dabei darf der Makler sich keine höhere Provision von dem Käufer versprechen lassen als er mit dem Verkäufer vereinbart hat.</li><li>Der Makler schließt lediglich mit dem Verkäufer einen Maklervertrag und lässt sich dort eine Maklerprovision versprechen. Er ist damit alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers. Regelmäßig profitiert aber auch der Käufer von der Vermittlungsleistung des Maklers. Aufgrund dessen kann sich der Käufer verpflichten, einen Teil der Provision zu tragen. Gesetzlich ist dieser Anteil auf maximal 50 % begrenzt. Wichtig ist, dass der Käufer den Anteil an der Provision nur übernehmen muss, wenn er sich zu der Übernahme bereit erklärt und der Verkäufer oder der Makler die Zahlung des Verkäuferanteils nachgewiesen hat.</li><li>Schließlich kann der Verkäufer sich natürlich auch verpflichten, die Provision alleine zu zahlen. Auch in diesem Fall ist der Makler dann einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers.</li></ol>



<p></p>



<p>Für die Fälligkeit des Provisionsanspruchs bleibt der Abschluss des Kaufvertrages die Grundvoraussetzung, d.h. kein Vertragsschluss kein fälliger Provisionsanspruch!</p>
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