Das Umgangsrecht des biologischen Vaters
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Bundesgerichtshof: Beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern genügt nicht für die Ablehnung eines Umgangsrechts des biologischen Vaters.
Bundesgerichtshof: Beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern genügt nicht für die Ablehnung eines Umgangsrechts des biologischen Vaters.
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