Warum Umgangsregelung ohne Atemwegsmaske dem Wohle des Kindes entspricht
![Diskussion über Umgangsregelungen ohne Atemschutzmasken im Kontext des Kindeswohls während der Pandemie.](https://rechtsanwalt-putzar.de/wp-content/uploads/2021/02/alchemyrefiner_alchemymagic_2_71ec9a3a-c698-4482-bc1e-1119748f5b40_0-1-1024x580.jpg)
Amtsgericht Köln: Ein Umgang mit Gesichtsmaske entspricht bei einem 2-jährigen Kind nicht dem Kindeswohl, weil ein Kind in diesem Alter in einem nicht unerheblichen Umfang über seine Mimik und die Mimik seines Gegenübers kommuniziert.
Das Umgangsrecht des biologischen Vaters
![Bundesgerichtshof: Beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern genügt nicht für die Ablehnung eines Umgangsrechts des biologischen Vaters](https://rechtsanwalt-putzar.de/wp-content/uploads/2021/01/contract_vertrag_immobilie_recht_eigentum_grundstueck_3-1024x576.png)
Bundesgerichtshof: Beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern genügt nicht für die Ablehnung eines Umgangsrechts des biologischen Vaters.