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Kündigung wegen Eigenbedarfs für Zweitwohnung

Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis mit der Mieterin wegen Eigenbedarfs. In seinen Kündigungen weist er lediglich darauf hin, dass er die Wohnung für eigene Zwecke benötige.

Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis im Mai 2019 wegen Eigenbedarfs. Begründend führt der Vermieter aus, er beabsichtige, die Wohnung schrittweise entsprechend seiner finanziellen Mittel zu sanieren und zunächst als Zweitwohnsitz, spätestens ab 2023 als Hauptwohnsitz im Ruhestand zu nutzen.

Eigenbedarfskündigung: Pauschale Begründung genügt nicht

Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis mit der Mieterin wegen Eigenbedarfs. In seinen Kündigungen weist er lediglich darauf hin, dass er die Wohnung für eigene Zwecke benötige.

Eine Eigenbedarfskündigung muss gut begründet sein. Pauschale Aussagen reichen nicht aus, um eine Kündigung rechtlich zu rechtfertigen. In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Jörg Putzar aus Bergisch Gladbach, welche Anforderungen an eine wirksame Eigenbedarfskündigung gestellt werden und wie Sie sich als Vermieter oder Mieter rechtlich absichern können.