Rechtsanwalt | Fachanwalt

5,0 47 Rezensionen

Mietanpassung wegen Covid-19 möglich

Bundeskanzlerin und Länderchefs beschließen Schutz für Gewerbemieter - Mietanpassung wegen Covid-19.

Die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob staatlichen Covid-19 Maßnahmen zu einer Störung der Geschäftsgrundlage von Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse führen und damit Anpassungen der Miethöhe ermöglichen, wurde zunächst mit dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs vom 13.12.2020 beantwortet. Unter Ziffer 15. findet sich folgende Regelung:

„… Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht. …“

Die Vermutung wurde nun in Artikel 240 § 7 EGBGB geregelt und gilt bis zum 30.9.2022. Damit können staatlich angeordnete Schließungen von z.B. Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben grundsätzlich als Störung der Geschäftsgrundlage angenommen werden. Dies eröffnet den Weg zu einer Anpassung des Miet- oder Pachtvertrages. Die Vertragsparteien sind nun aufgerufen, konstruktive Lösungen zu finden. Dabei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass auch Vermieter aufgrund der staatlichen Maßnahmen in existenzbedrohende Situationen gelangen.

Rechtliche Informationen zu den Auswirkungen von Corona-bedingten Geschäftsschließungen auf Miet- und Pachtverträge.

Weitere interessante Beiträge

08 Februar 2024
Ein wegweisender Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg klärt, ob eine Ehefrau die ihr vom Ehemann...
06 Januar 2024
Nach der Trennung stellt sich oft die Frage der Betreuung des gemeinsamen Haustieres.
30 Januar 2023
Reicht „Hoffentlich trifft Sie der Blitz“ für eine fristlose Kündigung?

Erreichbarkeit

Telefonische Erreichbarkeit
(Termine nur nach Vereinbarung)

Mo., Di., Do.
09:00 – 13:00 Uhr 
14:00 -17:00 Uhr

Mi., Fr.
09:00 – 13:00 Uhr

Telefon: +49 (0) 2204 – 58 621 0
Telefax: +49 (0) 2204 – 58 621 19
E-Mail: putzar@anwaelte-joep.de

Jörg Putzar | Rechtsanwalt und Fachanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Strassen 83
D-51429 Bergisch Gladbach

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein

Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen AnwaltVerein