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Scheidung, Immobilie und Unterhalt - Fach­anwaltliche Beratung in Lindlar und Engels­kirchen

Scheidung? Dann gilt die strategische Reihenfolge: Beraten lassen und Trennung vorbereiten, Trennung und Scheidung durchführen!

Verhindern Sie den Ruin indem Sie die Trennung und Scheidung vorbereiten.

Eine Scheidung ist oft mit vielen emotionalen und finanziellen Herausforderungen verbunden. Insbesondere dann, wenn eine gemeinsame Immobilie vorhanden ist, wird die Trennung noch komplexer. Neben der Regelung des Immobilienvermögens spielt auch der Unterhalt eine entscheidende Rolle. Rechtsanwalt Jörg Putzar bietet Ihnen in Lindlar und Engelskirchen fundierte rechtliche Beratung und Unterstützung, um diese schwierige Phase bestmöglich zu bewältigen.

Rechtsgebiete

Im­mobilien­recht

Immobilien­kaufrecht

Miet­recht

Familien­recht

Scheidung

Zugewinn

Unterhalt

Komplexität von Scheidungen mit Immobilien­vermögen

Eine gemeinsame Immobilie stellt während der Scheidung oft einen zentralen Streitpunkt dar. Fragen wie “Wer bleibt im Haus?” oder “Wie wird der Wert der Immobilie aufgeteilt?” sind nicht einfach zu beantworten. Hier kommt es auf eine klare Regelung an, die sowohl die finanziellen als auch die emotionalen Aspekte berücksichtigt.

Rechtliche Aspekte des Zugewinn­ausgleichs bei Immobilien

Beim Zugewinnausgleich wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Immobilien spielen hierbei eine besondere Rolle, da sie häufig einen hohen Wert darstellen. Rechtsanwalt Putzar erläutert Ihnen die genauen rechtlichen Schritte und unterstützt Sie bei der Bewertung und Aufteilung Ihrer Immobilie.

Unterhalts­regelungen im Kontext von Immobilienbesitz

Der Unterhalt nach einer Scheidung kann durch das Vorhandensein einer Immobilie beeinflusst werden. Ob und wie die Immobilie in die Unterhaltsberechnung einfließt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Fachanwalt Jörg Putzar hilft Ihnen, diese komplexen Regelungen zu durchblicken und eine faire Lösung zu finden.

“Sie leben die Ehe nicht mehr, fühlen sich eingeengt, können sich nicht entfalten, haben keinen Zugang zu Ihrem Partner mehr?”

Vorteile einer spezialisierten anwaltlichen Beratung

Rechtsanwalt und Fachanwalt - Jörg Putzar

Eine Scheidung mit Immobilienbesitz und Unterhaltsregelungen erfordert Spezialwissen. Rechtsanwalt Jörg Putzar bietet Ihnen durch seine langjährige Erfahrung und Fachanwaltschaften im Familienrecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht eine umfassende und kompetente Beratung. So können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Bitte Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie mit Herrn Rechtsanwalt Putzar noch heute einen Termin für eine Erstberatung und lassen Sie sich kompetent und vertrauensvoll beraten.

Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?

Die Ehe kann nur durch das Familiengericht geschieden werden. Dazu muss mindestens ein Ehegatte einen Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen.

Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, d.h. wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass eine Wiederherstellung erfolgt. Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen zu, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich unwiderleglich vermutet und die Ehe wird geschieden. Nach einem dreijährigen Getrenntleben kommt es auf die Zustimmung des anderen Ehegatten oder dessen Scheidungsantrag nicht mehr an. Das Scheitern der Ehe wird auch dann gesetzlich unwiderlegbar vermutet.

Mit der Ehescheidung ist grundsätzlich der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchzuführen. Man spricht von einem Zwangsverbund. Ausnahmen bestehen z.B. bei kurzer Ehezeit.

Alle anderen Scheidungsfolgen (Zugewinn, Unterhalt, Umgang, Sorgerecht) werden nur auf Antrag eines Ehegatten geregelt. Eine Pflicht zur Entscheidung besteht nicht.

Die Scheidung kann grundsätzlich nach Ablauf des Trennungsjahres erfolgen, wenn mindestens ein Ehegatte durch einen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellt, der andere dem Scheidungsantrag zustimmt oder einen eigenen Antrag stellt und der Versorgungsausgleich geregelt ist.

Die Trennung sollte unbedingt frühzeitig und gut vorbereitet sein. Eine gute Vorbereitung führt sowohl im Bereich des Zugewinns als auch beim Unterhalt zum Erfolg. Gerne helfen wir Ihnen. Setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung.

Fallbeispiele aus der Praxis

Fallbeispiel A

Ein Paar entschied sich zur Scheidung und musste das Schicksal ihrer Eigentumswohnung klären. Dank der Beratung von Rechtsanwalt Putzar konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, bei der ein Partner die Immobilie übernahm und den anderen entsprechend auszahlte.

Fallbeispiel B

Ein Ehepaar  aus der Nähe von Lindlar hatte nach der Trennung unterschiedliche Vorstellungen über die zukünftige Nutzung ihres Hauses. Durch gezielte Verhandlungen und rechtliche Beratung konnte eine tragfähige Lösung gefunden werden.

Die Vorraussetzungen

  1. Mindestens ein Ehegatte muss einen Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen.

  2. Die Ehe kann nur durch das Familiengericht geschieden werden.

Die Checkliste

  1. Ermittlung des Immobilienwertes: Lassen Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie professionell ermitteln.

  2. Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zur Immobilie und den finanziellen Verhältnissen.

  3. Rechtliche Beratung: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht.

  4. Unterhaltsansprüche prüfen: Klären Sie Ihre Unterhaltsansprüche und -verpflichtungen im Detail.

  5. Verhandlungen vorbereiten: Gehen Sie gut vorbereitet in Verhandlungen und lassen Sie sich rechtlich begleiten.

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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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