Kein Schadenersatz aufgrund unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung

Kein Schadenersatz aufgrund unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung

Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht wegen unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung gegen das Land Hessen geltend. Die ursprünglichen Rechtsinhaber mieteten im Jahr 2017 in Frankfurt am Main in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Wohnung.