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Jörg Putzar

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Rechtsanwalt | Fachanwalt

Schlagwort: Wohnraummietrecht

<strong>Fristlose Kündigung wegen Beleidigung</strong>

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung, Jörg Putzar Bonn, Siegburg Gummersbach, Overath, Lindlar, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht: Ihr Rechtsanwalt für Immobilien in Köln, Bergisch Gladbach und Düsseldorf, Engelskirchen, Kürten, Odenthal, Rösrath, Wipperfürth, Much, Bielstein, Wiehl, Bergneustadt

Reicht „Hoffentlich trifft Sie der Blitz“ für eine fristlose Kündigung?

Eigenbedarfskündigung und Härteeinwand Obdachlosigkeit

Eigenbedarfskündigung für Angehörige eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zulässig

Reicht die Behauptung drohender Obdachlosigkeit zum Nachweis des Härteeinwandes aus?

Mietvertrag oder Leihe oder was?

Kein Schadenersatz aufgrund unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung

Wenn beide Parteien eine Vereinbarung nicht als Mietverhältnis ansehen, kann trotzdem ein Mietverhältnis bestehen?

Schonfristzahlung und Kündigung

Schonfristzahlung und Kündigung

Beseitigt eine Schonfristzahlung auch die ordentliche fristgemäße Kündigung?

Ist eine Kündigung nach einer Strafanzeige des Mieters möglich?

Kündigung nach unberechtigten Strafanzeigen des Mieters nur unverzüglich möglich!

Landgericht Dresden: Kündigung nach unberechtigten Strafanzeigen des Mieters nur unverzüglich möglich!

Mietzahlung: Worauf Sie als Vermieter achten sollten

Für die rechtzeitige Mietzahlung ist der Überweisungszeitpunkt entscheidend

Für die rechtzeitige Mietzahlung ist der Überweisungszeitpunkt entscheidend

Eigenbedarfskündigung: Pauschale Begründung genügt nicht!

Eigenbedarfskündigung: Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis mit der Mieterin wegen Eigenbedarfs. In seinen Kündigungen weist er lediglich darauf hin, dass er die Wohnung für eigene Zwecke benötige.

Die Mieterin räumt die Wohnung nicht und gibt sie auch nicht an den Vermieter heraus. Die Räumungsklage des Vermieters bleibt in 1. Instanz erfolglos.

5,0 43 Rezensionen

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