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Umgangsbegleitung in der Corona-Pandemie

Kann das Familiengericht gegen das Jugendamt ein Ordnungsgeld verhängen, wenn das Jugendamt wegen der Corona-Pandemie die Umgangsbegleitung aussetzt?

Das Kind wurde durch das Jugendamt in Obhut genommen und lebt in einer Pflegefamilie. Das Familiengericht entzog den Kindeseltern u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Gesundheitssorge und übertrug sie auf das Jugendamt. Nachdem sich das Jugendamt zur Begleitung des Umgangs der Kindeseltern mit dem Kind bereit erklärte, beschloss das Familiengericht im November 2019 einen wöchentlichen stundenweisen Umgang im Jugendamt in Begleitung eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin des Jugendamtes. Gleichzeitig wies das Familiengericht das Jugendamt für den Fall der Zuwiderhandlung auf die Anordnung eines Ordnungsgeldes hin. Ungeachtet dessen teilte das Jugendamt den Kindeseltern im März 2020 mit, dass begleitete Umgangstermine wegen der Corona-Pandemie nicht mehr stattfinden könnten.

Auf Antrag der Kindesmutter setzte das Familiengericht ein Ordnungsgeld in Höhe von € 5.000,00 gegen das Jugendamt fest. Hiergegen wendet sich die sofortige Beschwerde des Jugendamtes. 

Mit Erfolg! Das OLG Frankfurt / M. (Beschluss vom 23.6.2020 – 5 WF 107/20) gab der sofortigen Beschwerde statt. Das Familiengericht kann gegen das Jugendamt kein Ordnungsgeld verhängen, wenn es wegen der Corona-Pandemie die Umgangsbegleitung aussetzt. Die Bereitschaft zur Umgangsbegleitung und die Aufnahme als umgangsbegleitende Institution in die Umgangsregelung führt nicht dazu, dass die Umgangsbegleitung zu einer familiengerichtlich vollstreckbaren Verpflichtung erwächst. Der Umgangsbegleiter kann sein Einverständnis jederzeit widerrufen.  Für das Jugendamt ist zu berücksichtigen, dass das Jugendamt aufgrund der erforderlichen Mitwirkungsbereitschaft nicht gegen seinen Willen zur Begleitung des Umgangs durch das Familiengericht verpflichtet werden kann.

Fazit:

Die Entscheidung ist zu begrüßen. Andernfalls würden Jugendämter vermehrt Umgangsbegleitungen ablehnen und am Ende hätten die Kinder unter dem Verlust der Umgangskontakte zu leiden.

Umgangsbegleitung in der Corona-Pandemie

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Jörg Putzar | Rechtsanwalt und Fachanwalt
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