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Kein Job, trotzdem Unterhalt zahlen?

Gerade aufgrund der Corona-Pandemie kommt es leider zu unvorhergesehenen Ankunftsverlusten aufgrund Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Unterhaltsverpflichtete bekommen Probleme, Unterhaltsforderungen zu erfüllen. Spätestens dann stellt sich die Frage: Was tun?!

Gerade aufgrund der Corona-Pandemie kommt es leider zu unvorhergesehenen Einkommensverlusten aufgrund Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Unterhaltsverpflichtete bekommen Probleme, Unterhaltsforderungen zu erfüllen. Spätestens dann stellt sich die Frage: Was tun?!

Festzuhalten ist zunächst, dass Unterhaltsansprüche auf Grundlage von Einkünften in der Vergangenheit berechnet werden. Der Unterhaltsberechnung wird die Vorstellung zugrunde gelegt, dass die in der Vergangenheit erzielten Einkünfte auch zukünftig erzielt werden. Man geht also von einer relativen Einkommensstabilität aus. Sofern die Einkünfte nicht mehr erzielt werden – zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit – hat eine Neuberechnung zu erfolgen.

Ist der Unterhalt tituliert (z.B. Entscheidung des Familiengerichts, notarielle Urkunde, Jugendamtsurkunde) und zahlt der Unterhaltsverpflichtete den Unterhalt nicht, könnte der Unterhaltsberechtigte die Zwangsvollstreckung aus dem Unterhaltstitel betreiben. Um dem vorzubeugen, kann sich der Unterhaltsberechtigte mit einem gerichtlichen Abänderungsverfahren vor dem zuständigen Familiengericht wehren. Im Rahmen des Verfahrens besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht die Zwangsvollstreckung aus dem Unterhaltstitel einstweilen einstellt.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete „nicht den Kopf in den Sand steckt“ und hofft, dass der Unterhaltsberechtigte untätig bleibt. Im Falle der Einkommensreduzierung ist es wichtig, dass man offensiv mit der Situation umgeht. Im Rahmen dessen ist zunächst eine Überprüfung des titulierten Unterhaltsanspruchs erforderlich. Sodann ist eine Kommunikation mit dem Unterhaltsberechtigten angezeigt. Sollte außergerichtlich keine Lösung erzielt werden, ist ein Abänderungsverfahren unumgänglich, um Nachteile zu vermeiden.

Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Unterhaltsabänderungsverfahren Aussicht auf Erfolg hat. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne.

Job verloren durch Corona, weniger Einkommen und trotzdem vollen Unterhalt zahlen

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Jörg Putzar | Rechtsanwalt und Fachanwalt
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